Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Eine Verordnung zu einem Gesetz kann nur erlassen werden, sofern in dem betreffenden Gesetz eine Ermächtigung enthalten ist.
- Eine Bundesverordnung geht einer Landesverordnung vor.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- Grundgesetz (GG) Art. 71: Eine Verordnung zu einem Gesetz kann nur erlassen werden, sofern in dem betreffenden Gesetz eine Ermächtigung enthalten ist.
- Grundgesetz (GG) Art. 31: Eine Bundesverordnung geht einer Landesverordnung vor.
Frage "I 4 7“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von allen Nutzern:
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363 richtig / 297 falsch
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