Welche Aussage trifft für Betriebsanweisungen nach der GefStoffV zu?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.
  • Anhand der Betriebsanweisungen sind die Unterweisungen der Beschäftigten durchzuführen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 14 (1): Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.
  • GefStoffV § 14 (2): Anhand der Betriebsanweisungen sind die Unterweisungen der Beschäftigten durchzuführen.

Frage "I 8 25“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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