Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Bezeichnung des gefährlichen Stoffes
- Einstufung des gefährlichen Stoffes
- Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 6 (10) Nr. 1: Bezeichnung des gefährlichen Stoffes
- GefStoffV § 6 (10) Nr. 2: Einstufung des gefährlichen Stoffes
- GefStoffV § 6 (10) Satz 1: Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt
Frage "I 2 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
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664 richtig / 433 falsch
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