Welche Anforderungen werden nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 an ein Gefahrstoffverzeichnis nach GefStoffV für ein Lager gestellt:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Bezeichnung der Gefahrstoffe
  • Gefahrstoffmenge
  • Lagerbereich
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (8) Satz 1. i.V.m. GefStoffV § 6 Abs.(10): Bezeichnung der Gefahrstoffe
  • TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (8) Satz 3. i.V.m. GefStoffV § 6 Abs.(10): Gefahrstoffmenge
  • TRGS 510 Nr. 4.1 Abs. (8) Satz 4. i.V.m. GefStoffV § 6 Abs.(10): Lagerbereich

Frage "II 8 7“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
17 mal beantwortet
7 richtig / 10 falsch
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488 mal beantwortet
264 richtig / 224 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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