Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
- Es waren reine Laiengerichte aus Bürgern über 30 Jahren.
- Gerichtshöfe waren unterschiedlicher Größe.
- Die Richter wurden per Los bestimmt.
- Richter wurden auf die Gesetze vereidigt.
Athens Demokratie erstreckte sich auch auf die Gerichte, die wegen ihres besonderen Charakters als Gerichtsversammlungen bezeichnet werden müssen. Die Dikasterien waren reine Laiengerichte und allen Bürgern über dreißig Jahren zugänglich. 6000 Bürger bestimmte das Los jährlich zu Richtern. Berufsrichter gab es nicht. Die Richter hatten einen Eid zu leisten, der sie verpflichtete, in Übereinstimmung mit den Gesetzen sowie den Beschlüssen von Volk und Rat zu urteilen. Aus diesem Kreis vereidigter Richter wurden die einzelnen Gerichtshöfe bestellt, die von unterschiedlicher Größe waren. Für öffentliche Prozesse betrug ihre Zahl etwa fünfhundert Richter. Manchmal wurden bei wichtigen Prozessen mehrere solcher Einheiten gebildet, sodass dann einige tausend Richter zur gleichen Zeit tagen konnten.
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