Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Gefahrenhinweise
- sogenannte „hazard statements“
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 2 Nr. 5
Frage "I 7 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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