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Richtige Antwort:
- Die erforderlichen Gefahrensymbole und Bezeichnungen können über eine Berechnung und/oder physikalisch-chemische Daten ermittelt werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- RL 1999/45/EG Art. 4-6
Frage "II 7 37“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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212 richtig / 141 falsch
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