Was ist Bestandteil einer Stoffsicherheitsbeurteilung nach der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] zur Registrierung Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen
  • Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
  • Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt
  • Ermittlung der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Eigenschaften sowie der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 14

Frage "I 7 21“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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