Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen
- Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
- Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt
- Ermittlung der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Eigenschaften sowie der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Art. 14
Frage "I 7 21“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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