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- Freie Wahl des Gebietes eines Volkes, auch wenn es einem anderen Staat zugehörig ist.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen. Die Idee des Selbstbestimmungsrechts der Völker wurde von Lenin im Oktober 1914 propagiert und nach der Oktoberrevolution mit dem Dekret über die Rechte der Völker Russlands vorerst auch konsequent umgesetzt. Zudem forderte Leo Trotzki 1915 im Zimmerwalder Manifest, dass das „Selbstbestimmungsrecht der Völker […] unerschütterlicher Grundsatz in der Ordnung der nationalen Verhältnisse sein“ müsse. Der damalige US-Präsident Woodrow Wilson legte seinen Friedensbemühungen (→ 14-Punkte-Programm) am Ausgang des Ersten Weltkriegs die Idee des Selbstbestimmungsrechts der Völker zugrunde, wenngleich er mit ihr einen anderen Inhalt verband als Lenin.
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