Was gehört nicht zu den Folgen des Reichstagsbrandes vom 27.02.1933?


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Richtige Antwort:
  • Die personelle Aufstockung der Berliner Berufsfeuerwehr.
Ergänzungen zur Antwort:

Als Reichstagsbrand wird der Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 bezeichnet. Der Brand beruhte auf Brandstiftung. Am Tatort festgenommen wurde Marinus van der Lubbe. Allerdings konnten die Umstände und vor allem die Täterschaft nicht einwandfrei geklärt werden; sie sind auch heute noch Gegenstand einer Kontroverse. Unbestritten sind die politischen Folgen. Bereits am 28. Februar 1933 wurde die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) erlassen. Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung de facto außer Kraft gesetzt und der Weg freigeräumt für die legalisierte Verfolgung der politischen Gegner der NSDAP durch Polizei und SA. Die Reichstagsbrandverordnung war eine entscheidende Etappe in der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Die Gefängnisse waren bald überfüllt, jeden Tag kamen neue Häftlinge hinzu. Politische Häftlinge wurden nun in improvisierten Haftorten gefangengehalten. So entstanden die „wilden“ (auch „frühen“) Konzentrationslager.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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