Was bedeutet Informationsermittlung nach § 6 Gefahrstoffverordnung?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Ermittlung der Gefährlichkeit der im Betrieb verwendeten Stoffe
  • Ermittlung, ob risikoärmere Stoffe zur Verfügung stehen
  • Ermittlung der Gefährdung der Arbeitnehmer
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 6 (1)

Frage "I 7 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
62% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
7 mal beantwortet
3 richtig / 4 falsch
Von allen Nutzern:
549 mal beantwortet
343 richtig / 206 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
169
722