Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind „explosionsfähig“,


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • wenn sie mit oder ohne Luft durch Zündquellen wie äußere thermische Einwirkungen, mechanische Beanspruchungen zu einer chemischen Umsetzung gebracht werden können.
  • im Gemisch mit Luft, wenn nach Wirksamwerden einer Zündquelle eine selbsttätig sich fortpflanzende Flammenausbreitung stattfindet, die im Allgemeinen mit einem sprunghaften Temperatur- und Druckanstieg verbunden ist.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 2 (9)

Frage "I6 4" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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