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Richtige Antwort:
- Ja: Phosphorwasserstoff entwickelnde Gemische, die portionsweise verpackt sind, pro Portion nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff entwickeln und zur Schädlingsbekämpfung im Freien verwendet werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 3 (1) Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 3 (1) Satz 5
Frage "I 3 54“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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