(Sehr) giftige Begasungsmittel dürfen grundsätzlich nur abgegeben werden, wenn der Empfänger eine Begasungserlaubnis oder einen Befähigungsschein vorlegt. Gibt es Ausnahmen von dieser Regel?


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Richtige Antwort:
  • Ja: Phosphorwasserstoff entwickelnde Gemische, die portionsweise verpackt sind, pro Portion nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff entwickeln und zur Schädlingsbekämpfung im Freien verwendet werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (1) Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 3 (1) Satz 5

Frage "I 3 54“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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