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Richtige Antwort:
- Köder mit diesen Präparaten müssen für Hunde, Katzen, Schweine u.a. Tiere unerreichbar sein.
- Die Präparate dürfen, da sie Antikoagulanzien der sogenannten 1. Generation enthalten, durch private Verbraucher, jedoch nur nach Gebrauchsanweisung, angewendet werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 22 i.V.m. Art. 9 (1) a)
Frage "III 5 17“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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112 richtig / 159 falsch
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