Müssen die Kennbuchstaben T, Xn, Xi, C usw. auf den Verpackungen angegeben werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • nein
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • RL 67/548/EWG Anh. II – Fußnote

Frage "I 2 39“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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