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Richtige Antwort:
- der Lieferant gewährleistet, dass die Verpackung Schutzhandschuhe enthält.
- auf der Verpackung gut sichtbar, leserlich und unverwischbar die Aufschrift steht: „Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen.“
- auf der Verpackung gut sichtbar, leserlich und unverwischbar die Aufschrift steht: „Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen.“
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 56
Frage "II 4 94“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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