Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- sehr giftig
- reizend
- krebserzeugend
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 3 Nr. 6: sehr giftig
- GefStoffV § 3 Nr. 10: reizend
- GefStoffV § 3 Nr. 12: krebserzeugend
Frage "I6 6" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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10 richtig / 7 falsch
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560 richtig / 173 falsch
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