Für welches der nachfolgenden Gemische oder Erzeugnisse ist das Inverkehrbringen verboten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Uhrarmbänder aus Leder mit einem Gehalt von 0,1 % Pentachlorphenol
  • Filterpapier mit einem Gehalt von 0,1 ppm PCDD
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 15: Uhrarmbänder aus Leder mit einem Gehalt von 0,1 % Pentachlorphenol
  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 4: Filterpapier mit einem Gehalt von 0,1 ppm PCDD

Frage "II 6 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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