Für welchen Stoff oder für welche Stoffe, die bei der Herstellung von Polyurethanschäumen im Reaktionsgemisch vorliegen, sind im Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Beschränkungsbedingungen festgelegt?


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Richtige Antwort:
  • bei Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 56

Frage "II 4 89“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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