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Richtige Antwort:
- bei Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 56
Frage "II 4 89“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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