Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- krebserzeugende Stoffe
- Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 28: krebserzeugende Stoffe
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 59: Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten
Frage "II 6 6“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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