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Richtige Antwort:
- Die Anwendung von Rodentiziden mit Wirkstoffen der 2. Generation wird im Wesentlichen auf berufsmäßige Anwender mit Sachkunde oder Schädlingsbekämpfer beschränkt.
- Rodentizide Wirkstoffe der 2. Generation sind z.B. „Difenacoum“ oder „Brodifacoum“.
- Rodentizide Wirkstoffe der 1. Generation sind z.B. „Chlorphacinon“, Coumatetralyl“ oder „Warfarin“.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012) Art. 22 i.V. m. VO (EG) Nr. 528/2012 Art. 9 (1) a)
Frage "III 3 11“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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161 richtig / 81 falsch
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