Für welche Zubereitungen ist für das Inverkehrbringen keine Erlaubnis erforderlich?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • für reizende Zubereitungen
  • für brandfördernde Zubereitungen
  • für ätzende Zubereitungen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 2 (1)

Frage "I 3 44“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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1 richtig / 2 falsch
Von allen Nutzern:
833 mal beantwortet
304 richtig / 529 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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