Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- für reizende Zubereitungen
- für brandfördernde Zubereitungen
- für ätzende Zubereitungen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 2 (1)
Frage "I 3 44“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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304 richtig / 529 falsch
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