Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- für brandfördernde Stoffe und Gemische
- für sehr giftige Stoffe und Gemische
- für hochentzündliche Stoffe und Gemische
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 3 (2)
Frage "I 3 29“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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243 richtig / 433 falsch
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