Folgende Gemische dürfen nur mit kindergesicherten Verschlüssen an private Endverbraucher abgegeben werden:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • sehr giftige Stoffe und Gemische
  • giftige Stoffe und Gemische
  • ätzende Stoffe und Gemische
  • Gemische, die mehr als 3% Methanol enthalten
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 1999/45/EG Art. 9 Nr. 1.3 i.V.m. Anh. IV: sehr giftige Stoffe und Gemische; giftige Stoffe und Gemische; ätzende Stoffe und Gemische
  • RL 1999/45/EG Anh. IV zu Art. 1 i. d. F. der RL 96/65/EG: Gemische, die mehr als 3% Methanol enthalten

Frage "I 3 57“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
22 mal beantwortet
5 richtig / 17 falsch
Von allen Nutzern:
567 mal beantwortet
349 richtig / 218 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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