Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Die Einstufung bedeutet Zuordnung eines oder mehrerer Gefährlichkeitsmerkmale.
- Die Einstufung ist Voraussetzung für die Kennzeichnung.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemG § 3 Nr. 6: Die Einstufung bedeutet Zuordnung eines oder mehrerer Gefährlichkeitsmerkmale.
- GefStoffV § 4: Die Einstufung ist Voraussetzung für die Kennzeichnung.
Frage "I 2 14“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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621 richtig / 357 falsch
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