Folgende Aussage zur Einstufung von gefährlichen Stoffen ist richtig:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Die Einstufung bedeutet Zuordnung eines oder mehrerer Gefährlichkeitsmerkmale.
  • Die Einstufung ist Voraussetzung für die Kennzeichnung.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemG § 3 Nr. 6: Die Einstufung bedeutet Zuordnung eines oder mehrerer Gefährlichkeitsmerkmale.
  • GefStoffV § 4: Die Einstufung ist Voraussetzung für die Kennzeichnung.

Frage "I 2 14“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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