Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?

enter image description here


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Nein, es fehlt das Gefahrenpiktogramm GHS02 „Flamme“.
  • Nein, es fehlt der Gefahrenhinweis H225 „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 19: Nein, es fehlt das Gefahrenpiktogramm GHS02 „Flamme“.
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 21: Nein, es fehlt der Gefahrenhinweis H225 „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“.

Frage "II 7 52“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
68% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
9 mal beantwortet
5 richtig / 4 falsch
Von allen Nutzern:
367 mal beantwortet
252 richtig / 115 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
170
628