Dürfen Gefahrstoffe in anderen als den Originalbehältnissen aufbewahrt und abgegeben werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Pflanzenschutzmittel generell nicht
  • ja, wenn anschließend eine Verpackung und Kennzeichnung entsprechend der Gefahrstoffverordnung erfolgt
  • nur, wenn die Behältnisse keine Verwechslung mit Trink- oder Essgefäßen zulassen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • PflSchG § 20 (5): Pflanzenschutzmittel generell nicht
  • GefStoffV § 4: ja, wenn anschließend eine Verpackung und Kennzeichnung entsprechend der Gefahrstoffverordnung erfolgt
  • GefStoffV § 8 (5): nur, wenn die Behältnisse keine Verwechslung mit Trink- oder Essgefäßen zulassen

Frage "II 7 22“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
43% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
1 mal beantwortet
1 richtig / 0 falsch
Von allen Nutzern:
392 mal beantwortet
170 richtig / 222 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
171
595