Dürfen Jugendliche mit Gefahrstoffen beschäftigt werden?


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Richtige Antwort:
  • nur, wenn die Tätigkeit mit diesen Gefahrstoffen zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist
  • nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • JArbSchG § 22 (2)

Frage "I 4 34“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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3 richtig / 5 falsch
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519 mal beantwortet
297 richtig / 222 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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