Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- nur, wenn die Tätigkeit mit diesen Gefahrstoffen zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist
- nur, wenn sie durch einen Fachkundigen beaufsichtigt werden
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- JArbSchG § 22 (2)
Frage "I 4 34“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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297 richtig / 222 falsch
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