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Richtige Antwort:
- In der Weimarer Republik gab es keine Sperrklausel, jede Partei die Stimmen erhielt, zog in den Reichstag ein.
Ergänzungen zur Antwort:
Der wesentiche Unterschied zur heutigen Verhältniswahl ist die Sperrklausel. Eine der Lehren der Weimarer Republik war die, dass Parteien eine Mindestanzahl Stimmen bekommen müssen um in das Parlament einziehen zu dürfen. Auf Grund der Vielzahl an Parteien im Reichstag gegen Ende der Weimarer Republik, gab es kaum noch gemeinsame politische Ziele. Es konnten daher keine regierungsfähigen Koalitionen mehr gebildet werden und Notverordnungen mussten erlassen werden. Deshalb gibt es heute die so genannte 5%-Hürde. Es ziehen nur jene Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5,0% der Wählerstimmen auf sich vereinen konnten.
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