Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, beschränkt die Verwendung von FCKW in folgenden Produkten:


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Richtige Antwort:
  • Druckgaspackungen
  • Kältemitteln
  • Schaumstoffen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1005/2009 Kapitel II und III

Frage "I 4 13“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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