Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 enthalten Vorschriften für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Welche Anforderungen werden an die Behälter/Verpackungen gestellt?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • keine Verwechslungsgefahr mit Lebensmittelbehältnissen
  • vom Inhalt darf nichts nach außen dringen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. (1): keine Verwechslungsgefahr mit Lebensmittelbehältnissen
  • TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. (3): vom Inhalt darf nichts nach außen dringen

Frage "II 8 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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