Die Sachkunde nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung und die Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes sind nicht dasselbe, obwohl beide mit der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu tun haben. Wer darf brandfördernde Pflanzenschutzmittel an Kunden abgeben?


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Richtige Antwort:
  • jeder, der sowohl die Sachkunde nach ChemVerbotsV als auch nach PflSchG nachgewiesen hat
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 3 (1) und PflSchSachkV § 3

Frage "I 3 22“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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