Die Gewerbeordnung regelt auch das Reisegewerbe. Nach § 56 dürfen im Reisegewerbe


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Richtige Antwort:
  • Gifte nicht vertrieben werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GewO§56(1)Nr.1b

Frage "I 4 10“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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