Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Gifte nicht vertrieben werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GewO§56(1)Nr.1b
Frage "I 4 10“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von Dir:
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6 richtig / 4 falsch
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Von allen Nutzern:
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308 richtig / 124 falsch
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