Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- das Lagern für eigene Zwecke
- das Verbrauchen
- das innerbetriebliche Befördern
- das Herstellen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 2 (4) i.V.m. ChemG § 3 Nr. 10
Frage "I 2 55“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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