Der Satz R 24/25 „Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken" ist bei welchem der folgenden Gefahrstoffe anzugeben?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Phenol
  • Hexachlorophen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.2

Frage "II 7 36“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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493 mal beantwortet
182 richtig / 311 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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