Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- wenn ein weniger gefährlicher Stoff verfügbar und dessen Verwendung zumutbar ist.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 6 (1) Nr. 4 und § 7 (3)
Frage "II 5 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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334 richtig / 107 falsch
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