Der Ersatz von Gefahrstoffen zur Beseitigung von Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten bei der Arbeit ist vorgeschrieben


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Richtige Antwort:
  • wenn ein weniger gefährlicher Stoff verfügbar und dessen Verwendung zumutbar ist.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6 (1) Nr. 4 und § 7 (3)

Frage "II 5 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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