Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- nur bei Abgabe an gewerbliche Abnehmer.
- bei Abgabe an gewerbliche Abnehmer in EU-Mitgliedsstaaten (Text in der Hauptsprache des Bestimmungslandes).
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 5 (1): nur bei Abgabe an gewerbliche Abnehmer.
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Art: 31 i.V.m. Anh. II: bei Abgabe an gewerbliche Abnehmer in EU-Mitgliedsstaaten (Text in der Hauptsprache des Bestimmungslandes).
Frage "I 8 15“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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233 richtig / 266 falsch
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