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Richtige Antwort:
- regelt den Export von Chemieanlagen und Chemikalien, um Waffenherstellung zu verhindern.
- gilt für die in der Ausfuhrliste genannten Chemikalien.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Frage "I 4 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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211 richtig / 260 falsch
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