Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Gemische, die mit dem R-Satz R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 4
Frage "I 3 75“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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317 richtig / 203 falsch
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