Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- an den Hersteller
- an den Importeur (Einführer)
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 4 i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1 (1) b) i) u. Art. 4 (1)
Frage "I 2 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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