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Richtige Antwort:
- 18
Ergänzungen zur Antwort:
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger/-innen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt.
Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen – EU-Bürger dürfen nur bei Kommunalwahlen mitwählen.
Bei den Bundestagswahlen 2017 sind laut Bundeswahlleiter 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt.
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