Creative Commons steht für ein System von Standard-Lizenzverträgen, die einfaches und rechtssicheres Teilen von Bildern, Texten und anderen Werken ermöglichen soll. Dahinter steht eine gemeinnützige Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Übersetzt bedeutet Creative Commons "schöpferisches Gemeingut".
https://en.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
"Darf ich das weiterverwenden?" - Wer im Internet unterwegs ist, hat sich diese Frage bestimmt schon oft gestellt. Denn unabhängig davon, ob es sich um Fotos, Videos, Musik oder Texte handelt, muss das Urheberrecht beachtet werden. Verletzt man es, läuft man Gefahr, hohe Strafen zahlen zu müssen. Wenn keine Lizenz angegeben ist, sind im deutschen Recht alle Rechte vorbehalten. Das heißt, ich darf Texte und Bilder im Zweifelsfall nicht weiterverwenden oder gar verändern, wenn ich den Ersteller nicht individuell anfrage. Creative Commons stellt nun Lizenzverträge bereit, die das Teilen und Verwenden von Inhalten in einem rechtlichen Rahmen stark vereinfachen.
Die gemeinnützige Organisation Creative Commons bietet Hilfe bei der Vergabe von Lizenzen, wenn es um die Verbreitung und Weiterverwendung von geistigem Eigentum geht. Die Rechteinnhaber von Bildern, Musik und Texten können so festlegen, wie diese weiter verwendet werden dürfen. Dabei können sie bestimmte Limitierungen festlegen, wie zum Besipiel, dass sie als Urheber des Werkes genannt weden müssen. Creative Commons stellt Standard-Lizenzverträge bereit, die diese Regeln festlegen. Anstatt, dass der Urheber mit jedem Interessenten eine eigene Vereinbarung treffen muss, vergibt er einmalig eine Lizenz für seinen Inhalt. Hat ein Inhalt ersteinmal eine Lizenz, ist diese allgemeingültig und nicht aufhebbar.
Übrigens: Unabhängig von Creative Commons oder CC 0 gibt es Werke, die kein Urheberrecht (mehr) genießen. Das Urheberrecht erlischt zum Beispiel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese Inhalte sind dann frei verwendbar. Diesen Zustand nennt man "gemeinfrei" oder auch "public domain".
Es gibt 6 verschiedene Creative-Commons-Lizenzen. Zusätzlich gibt es die "CC 0"-Lizenz (sprich: "CC Zero"), bei der der Urheber alle Rechte aufgibt und sein Werk so uneingeschränkt zugänglich macht. In Deutschland ist das Aufgeben des Urheberrechts in dem Sinne gar nicht möglich, aber "CC 0" ist so gestaltet, dass der Urheber im Zweifelsfall auf die rechtliche Durchsetzung seiner Ansprüche verzichtet.
Die CC-Lizenzen haben ein bis drei dieser Attribute, die jeweils eine bestimmte Einschränkung der freien Verwendung vorgeben:
Zu den "offenen Lizenzen" zählen "CC 0", "CC BY" (die lediglich die Nennung des Autors verlangt) und "CC BY SA" (Autorennennung und Weitergabe bei abgeleiteten Werken unter der gleichen Lizenz). Diese drei Lizenzen sind zum Beispiel auch mit dem Anspruch von offenen Bildungsmaterialien (OER) vereinbar. Hingegen konterkariert die Einschränkung, dass Werke nicht verändert werden dürfen ("ND"), diese Idee. Auch die Einschränkung zur nicht-kommerziellen Nutzung ("NC") steht dem Gedanken der Offenheit entgegen – nicht zuletzt, weil die Grenze zur kommerziellen Nutzung oft schwierig zu ziehen ist: Sobald ein Bildungsblog eine kleine Textanzeige einblendet, dürften "NC"-Werke dort nicht mehr verwendet werden. CC-Lizenzen mit den Zusätzen NC oder ND gelten daher nicht als offen.
In vielen Fällen sind freie Werke auch oder gerade deshalb erfolgreich und populär geworden, weil sie eine kommerzielle Nutzung nicht ausschließen. Beispiele dafür sind die Linux-Software oder Wikipedia. So akzeptiert die Wikipedie bzw. Wikicommons keine Bilder, deren kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist (vgl. https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Licensing/de).
Manche CC-Lizenzen tragen noch den Zusatz "Unported". Das bedeutet, dass sie nicht auf ein spezifisches Land angepasst sind. Sie sind in ihrer Formulierung auf internationale Abkommen der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) ausgelegt. Es gibt aber auch Versionen der Verträge, die auf die Rechtsgrundlage in bestimmten Ländern angepasst sind.
Infografik von Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz. Quelle: http://www.joeran.de/cc-lizenz-infografik/. Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license
Unabhängig von der Art der CC-Lizenz, muss diese benannt und der Lizenztext verlinkt werden. Die Verträge und einfache Erläuterungen finden sich auf creativecommons.org.
Eine Schwierigkeit gibt es auch bei CC-Lizenzen: Wenn ich ein Bild verwende, das jemand im Netz unter einer Creative-Commons-Lizenz verbreitet hat, obwohl er gar nicht der Rechteinhaber ist, dann kann mich der wirkliche Rechteinhaber abmahnen. Ich bin dann vollumfänglich verantwortlich für meine Urheberrechtsverletzung, kann aber den Verbreiter, der das Bild fälschlicherweise mit einer CC-Lizenz veröffentlicht hat, in Regress nehmen.