Allgemein wird unter dem Begriff Zivilgesellschaft meist der Teil der Gesellschaft verstanden, der nicht durch den Staat und seine Organe (Behörden, Verwaltungen) gesteuert und organisiert wird. Nicht selten wird „Zivilgesellschaft“ auch bedeutungsgleich mit Gesellschaft verwandt. In den Geschichts-, Sozial- und Geisteswissenschaften wird der Begriff oft unterschiedlich definiert.