Recht bezeichnet die Gesamtheit der allgemeingültigen, generellen Rechtsnormen, also Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch. Diese Regeln entstehen entweder als Gewohnheitsrecht durch kontinuierliche Anwendung bestimmter Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert werden, oder als (gesetztes=) positives Recht das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wurde.