Grundrechte werden in Deutschland in der Bundesverfassung und in einigen Landesverfassungen gewährleistet. Im Grundgesetz sind die Grundrechte im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19) verbürgt. Sie sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden.
Untergeordnete Seiten (0)