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- Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Um sie zu bekommen, muss man zahlreiche Bedingungen erfüllen, für geflüchtete Menschen spielt sie daher zunächst einmal keine Rolle. Einzige Ausnahme: die Kontingentflüchtlinge. Diese Menschen aus Krisenregionen können "aus humanitären Gründen" bereits im Ausland als Kontingentflüchtlinge bestimmt und aufgenommen werden. Sie müssen keinen Asylantrag stellen. Solche Ausnahmen können der Bund oder die Länder beschließen. Potenzielle Kandidaten werden zum Beispiel beim UNHCR oder in deutschen Konsulaten vorstellig und erhalten gegebenenfalls direkt eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland bleiben und arbeiten zu können.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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