Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
Antwortwahrscheinlichkeit
63% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
40 mal beantwortet
23 richtig / 17 falsch
40 mal beantwortet
23 richtig / 17 falsch
Von allen Nutzern:
928 mal beantwortet
585 richtig / 343 falsch
928 mal beantwortet
585 richtig / 343 falsch