Wieso wird die Bundeswehr auch "Parlamentsarmee" genannt?


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Richtige Antwort:
  • Einsatz bewaffneter Einsätze von der Zustimmung des Bundestages abhängig
Ergänzungen zur Antwort:

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, deren bewaffneter Einsatz einen Beschluss des Deutschen Bundestages voraussetzt. Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln, kann der Verteidigungsfall als Voraussetzung für den Einsatz der bewaffneten Streitkräfte nach der Sonderregelung des Art. 115a Abs. 2 GG vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt werden. Unter den in Art. 115a Abs. 4 GG bezeichneten engeren Voraussetzungen eines bewaffneten Angriffs auf das Bundesgebiet und nur bei Handlungsunfähigkeit der für die Feststellung des Verteidigungsfalls zuständigen Bundesorgane gilt die Feststellung des Verteidigungsfalls bereits als getroffen.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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