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Richtige Antwort:
- 15 Monate
Ergänzungen zur Antwort:
In den ersten drei Monaten ist Flüchtlingen Arbeit oder die Aufnahme einer Ausbildung vollständig untersagt. Danach dürfen sie sich bewerben, allerdings gibt es dann so genannte "bevorrechtigte Arbeitnehmer" (u.a. deutsche Staatsbürger), so dass schlechte Chancen bestehen. Erst nach 15 Monaten fällt diese Einschränkung.
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28 richtig / 26 falsch
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