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Richtige Antwort:
- Subsidiaritätsprinzip
Ergänzungen zur Antwort:
Die Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme bestimmt drei "Kernprinzipien", die die Art der Risikovorsorge und der Finanzierung regeln: Versicherungsprinzip, Fürsorgeprinzip, Versorgungsprinzip. Die Konkretisierung der Zuständigkeitsordnung für soziale Sicherungsfunktionen erfolgt ferner nach dem Prinzip der »Subsidiarität«. Dabei wird der Gedanke der "Vorrangigkeit der kleineren Einheit" entfaltet und ein Spannungsverhältnis zwischen den Pflichten der individuellen Selbstverantwortung und der kollektiven Fremdhilfe definiert.
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